Immobiliengeschäfte gehören zu den größten finanziellen Entscheidungen im Leben – und genau das macht sie leider auch attraktiv für unseriöse Anbieter. Wer weiß, worauf zu achten ist, kann sich effektiv schützen. Ein Überblick.
1. Der Alleinauftrag – sinnvoll, aber mit Blick auf die Bedingungen
Seriöse Makler:innen arbeiten in der Regel auf Basis eines Alleinauftrags – das ist normal und sinnvoll, denn nur so lohnt sich der Aufwand für professionelle Vermarktung wirklich. Wichtig ist, dass die Vertragslaufzeit klar begrenzt ist und Sie genau wissen, welche Leistungen enthalten sind.
2. Vorsicht bei versteckten Provisionstricks
Achten Sie darauf, dass der vereinbarte Verkaufspreis transparent zustande kommt. Unseriöse Anbieter könnten versuchen, die Provision unbemerkt auf den Preis aufzuschlagen. Ein schriftlicher, nachvollziehbarer Kaufvertrag mit allen Beteiligten schützt Sie hier zuverlässig.
3. Arglistig verschwiegene Mängel
Wer bekannte Mängel an einer Immobilie bewusst verschweigt, begeht arglistige Täuschung – mit erheblichen rechtlichen Folgen für die verkaufende Seite. Eine seriöse Maklerin klärt Sie ehrlich über den Zustand des Objekts auf, auch wenn das nicht immer angenehm ist.
4. Bewertungen ohne fundierte Grundlage
Nicht jede Wertermittlung ist gleich gründlich. Manche Anbieter vergleichen lediglich oberflächlich zwei oder drei Angebote auf großen Immobilienportalen, statt echte Marktdaten – etwa von Gutachterausschüssen – heranzuziehen. Fragen Sie ruhig nach, wie eine Bewertung konkret zustande gekommen ist.
5. Vorsicht bei der Wohnungssuche: Kautionsbetrug
Besonders bei stark nachgefragten Wohnungen kursiert eine unschöne Masche: Interessent:innen sollen bereits vor der Besichtigung eine Kaution überweisen, um überhaupt einen Termin zu bekommen. Seriöse Vermieter:innen und Makler:innen verlangen niemals eine Zahlung, bevor Sie die Wohnung gesehen und einen Mietvertrag unterschrieben haben.
So erkennen Sie seriöse Makler:innen & Hausverwaltungen
- Sie sind gut erreichbar – und melden sich verlässlich zurück, wenn sie gerade keine Zeit haben.
- Sie erklären transparent, welche Leistungen im Preis enthalten sind.
- Sie können ihre Berufszulassung (z. B. nach § 34c Gewerbeordnung) sowie eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
- Sie äußern sich ehrlich – auch wenn eine Preisvorstellung unrealistisch ist oder eine Immobilie Mängel hat.
- Sie verlangen keine Vorabzahlungen für Besichtigungstermine.
Sie haben Fragen zu einem konkreten Fall oder möchten wissen, wie Ihre Immobilie seriös bewertet oder vermarktet wird? Ich berate Sie gerne unverbindlich.