WEG-Verwaltung
LeistungenAls geprüfte Verwalterin von Wohnungseigentum übernehme ich die Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft – fachkundig und nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Was WEG-Verwaltung bedeutet
Gehört eine Immobilie mehreren Eigentümer:innen – etwa weil sie in Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt ist – spricht man von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Für deren Verwaltung gelten besondere gesetzliche Vorgaben nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Als Verwalterin organisiere ich unter anderem Eigentümerversammlungen, halte die Ergebnisse in Protokollen fest, führe die notwendigen Dokumente und sorge für eine rechtssichere, nachvollziehbare Verwaltung der Gemeinschaft.
WEG-Verwaltung vs. Hausverwaltung
Der wichtige UnterschiedHausverwaltung
Eine klassische Hausverwaltung kann grundsätzlich jede Person übernehmen, die das Vertrauen der Eigentümerin bzw. des Eigentümers genießt – ein spezieller Sachkundenachweis ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.
WEG-Verwaltung
Für die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein nachgewiesener Sachkundenachweis (u. a. bei der IHK) erforderlich. Ohne diesen Nachweis kann eine Eigentümergemeinschaft die Verwalter:in jederzeit ablehnen.
Warum sich WEG-Verwaltung und Maklertätigkeit ergänzen
Als Maklerin, Wertermittlerin und WEG-Verwalterin kenne ich Ihre Immobilie in all ihren Facetten – von der Bewertung über die Vermarktung bis zur laufenden Verwaltung. Das schafft Kontinuität und spart Ihnen Abstimmungsaufwand mit mehreren Dienstleistern.