Was WEG-Verwaltung bedeutet

Gehört eine Immobilie mehreren Eigentümer:innen – etwa weil sie in Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt ist – spricht man von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Für deren Verwaltung gelten besondere gesetzliche Vorgaben nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Als Verwalterin organisiere ich unter anderem Eigentümerversammlungen, halte die Ergebnisse in Protokollen fest, führe die notwendigen Dokumente und sorge für eine rechtssichere, nachvollziehbare Verwaltung der Gemeinschaft.

Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern

WEG-Verwaltung vs. Hausverwaltung

Der wichtige Unterschied

Hausverwaltung

Eine klassische Hausverwaltung kann grundsätzlich jede Person übernehmen, die das Vertrauen der Eigentümerin bzw. des Eigentümers genießt – ein spezieller Sachkundenachweis ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.

WEG-Verwaltung

Für die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein nachgewiesener Sachkundenachweis (u. a. bei der IHK) erforderlich. Ohne diesen Nachweis kann eine Eigentümergemeinschaft die Verwalter:in jederzeit ablehnen.

Hinweis für die Redaktion: Die im Interview genannte gesetzliche Grundlage („§ 34c GewO" für Makler bzw. eine ähnlich klingende Angabe für WEG-Verwalter) sollte vor Veröffentlichung mit der Kundin exakt verifiziert werden (Transkriptionsfehler bei der Aufnahme wahrscheinlich).

Warum sich WEG-Verwaltung und Maklertätigkeit ergänzen

Als Maklerin, Wertermittlerin und WEG-Verwalterin kenne ich Ihre Immobilie in all ihren Facetten – von der Bewertung über die Vermarktung bis zur laufenden Verwaltung. Das schafft Kontinuität und spart Ihnen Abstimmungsaufwand mit mehreren Dienstleistern.

Lassen Sie uns über Ihre Eigentümergemeinschaft sprechen

Fragen zur WEG-Verwaltung?

Ich berate Sie gerne unverbindlich, welche Leistungen für Ihre WEG sinnvoll sind.

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